Teilnahmebedingungen für den Oster-Malwettbewerb der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn
Gültigkeit:
Der Oster-Malwettbewerb findet im Zeitraum vom 1. März bis 06. April 2026 statt.
Veranstalter des Malwettbewerbs:
Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bahnhofstraße 11
48529 Nordhorn
www.sparkasse-nordhorn.de
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren, welche die Webseite www.knax.de/sparkasse-nordhorn besuchen. Zur Teilnahme des Kindes ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit dem Hochladen des Bildes und der Angabe der erforderlichen personenbezogenen Daten (s. Datenschutz) auf der Webseite erklären die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung in die Teilnahme ihres Kindes an dem Oster-Malwettbewerb, einschließlich der Verlosung. Angestellte der Kreissparkasse Nordhorn sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahme:
Die Teilnahme erfolgt mittels Uploads eines vom teilnehmenden Kind angefertigten Bildes und der Angabe der personenbezogenen Daten (s. Datenschutz) auf der Webseite www. knax.de/sparkasse-nordhorn. Das eingereichte Bild darf keine geschäftsschädigenden, wettbewerbsdarstellenden, jugendgefährdenden, ethisch verwerfliche oder anstößigen Darstellungen, insbesondere keine rassistischen, diskriminierenden, sexistischen, pornografischen oder gewalttätigen Inhalte, auch wenn diese im Einzelfall nicht gegen geltendes Recht verstoßen sollten, enthalten. Zudem sollte kein Foto auf dem das teilnehmende Kind zusehen ist, verwendet werden.
Verlosung:
Es werden insgesamt 21 Preise verlost. Der Hauptpreis ist ein Lego-Set nach Wahl des Gewinnerkindes im Wert von bis zu 200€. Zusätzlich werden 20 Kino-Gutscheine, die UCI Young Movie Box, im Wert von 14,90€ verlost.
Die Gewinne werden unter allen Teilnehmern nach Abschluss des Oster-Malwettbewerbs durch Mitarbeiter der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn verlost.
Die Erziehungsberechtigten der Gewinnerkinder werden nach der Gewinnerziehung mittels der angegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt. Hierbei werden die Erziehungsberechtigten eingeladen, an einem Termin zur Gewinnübergabe in der Hauptstelle der Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn (Bahnhofstraße 11, 48529 Nordhorn) teilzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Empfänger aufgefordert die für die Übersendung der Gewinne notwendigen Adressen mitzuteilen.
Erhalten wir von den Erziehungsberechtigten eines Gewinnerkindes innerhalb von 4 Wochen ab der Benachrichtigung keine Rückmeldung, erhält dieses Kind keinen Gewinn. In diesem Fall wird erneut ein Gewinnerkind ausgelost und benachrichtigt. Erhalten wir auch von den Erziehungsberechtigten dieses Kindes innerhalb von 4 Wochen keine Nachricht, verfällt der Gewinn.
Der Gewinn und sonstige Teilnahmerechte sind nicht auf andere Personen übertragbar. Eine Barauszahlung oder Gutschrift des Gewinns ist nicht möglich.
Änderung der Teilnahmebedingungen:
Die Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen zu ändern.